Grundbuchumstellungsgesetz Besondere Bestimmungen in Ansehung des Pfandrechtes 1: (II)
Besondere Bestimmungen in Ansehung des Pfandrechtes 1 § 13. (1) Das Pfandrecht kann entweder auf einen ganzen Grundbuchskörper oder bei Miteigentum auf den Anteil eines jeden Miteigentümers, dagegen nicht auf einzelne Bestandteile eines Grundbuchskörpers oder auf einen Teil des einem Miteigentümer im Grundbuche zugeschriebenen Anteiles eingetragen werden.
(2) Die Übertragung einer Hypothekarforderung und die Erwerbung des Afterpfandrechtes ist zulässig an der ganzen Forderung sowie an einem verhältnismäßig oder ziffermäßig bestimmten Teile.
1.
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Grundbuchsgesetz Besondere Bestimmungen in Ansehung des Pfandrechtes 1: (II)
Besondere Bestimmungen in Ansehung des Pfandrechtes 1 § 13. (1) Das Pfandrecht kann entweder auf einen ganzen Grundbuchskörper oder bei Miteigentum auf den Anteil eines jeden Miteigentümers, dagegen nicht auf einzelne Bestandteile eines Grundbuchskörpers oder auf einen Teil des einem Miteigentümer im Grundbuche zugeschriebenen Anteiles eingetragen werden.
(2) Die Übertragung einer Hypothekarforderung und die Erwerbung des Afterpfandrechtes ist zulässig an der ganzen Forderung sowie an einem verhältnismäßig oder ziffermäßig bestimmten Teile.
2.
ZWEITER ABSCHNITT. Berichtigung des Grundbuches auf Ansuchen Besondere Bestimmungen in Ansehung des Pfandrechtes 1 Grundbuch Besondere Bestimmungen in Ansehung der Dienstbarkeiten und Reallasten Besondere Bestimmungen in Ansehung des Pfandrechtes 1 Grundbuch Abtretungen Besondere Bestimmungen in Ansehung des Pfandrechtes 1 Grundbuch 7. Anmerkung der Erteilung des Zuschlages Besondere Bestimmungen in Ansehung des Pfandrechtes 1 Grundbuch Arten der Eintragung Besondere Bestimmungen in Ansehung des Pfandrechtes 1 Grundbuch Rechtfertigung 5 Besondere Bestimmungen in Ansehung des Pfandrechtes 1 Grundbuch Loeschungsklagen und Streitanmerkungen Besondere Bestimmungen in Ansehung des Pfandrechtes 1 Grundbuch Bedingte Pfandrechtseintragung Besondere Bestimmungen in Ansehung des Pfandrechtes 1 Grundbuch Streitanmerkung Klagsanmerkung Besondere Bestimmungen in Ansehung des Pfandrechtes 1 Grundbuch Klagsanmerkung Loeschungsklage Besondere Bestimmungen in Ansehung des Pfandrechtes 1 Grundbuch Buecherlicher Vormann 2 Besondere Bestimmungen in Ansehung des Pfandrechtes 1 Grundbuch Von der Erledigung der Gesuche 2 Besondere Bestimmungen in Ansehung des Pfandrechtes 1 Grundbuch Rechtfertigung 9 Besondere Bestimmungen in Ansehung des Pfandrechtes 1 Grundbuch Erledigungen der Grundbuchsgesuche Besondere Bestimmungen in Ansehung des Pfandrechtes 1 Grundbuch Besondere Bestimmungen in Ansehung des Eigentumsrechts Besondere Bestimmungen in Ansehung des Pfandrechtes 1 Grundbuch
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