Grundbuchumstellungsgesetz Rechtfertigung 9: (II)
Rechtfertigung 9 § 49. (1) Wenn gegen den, der als Eigentümer einer Liegenschaft einverleibt ist, die Vormerkung des Eigentumsrechtes bewirkt worden ist, können sowohl gegen den einverleibten als gegen den vorgemerkten Eigentümer weitere Eintragungen zwar bewilligt werden, doch hängt deren rechtlicher Bestand davon ab, ob die Vormerkung des Eigentumsrechtes gerechtfertigt wird oder nicht.
(2) Wird die Vormerkung gerechtfertigt, so sind bei Eintragung der Rechtfertigung zugleich alle Eintragungen von Amts wegen zu löschen, die gegen den einverleibten Eigentümer nach dem Einlangen desjenigen Einschreitens erwirkt worden sind, auf das das Eigentumsrecht vorgemerkt worden ist.
(3) Wird dagegen die Vormerkung des Eigentumsrechtes gelöscht, so sind zugleich alle in bezug auf diese Vormerkung vorgenommenen Eintragungen von Amts wegen zu löschen.
(4) Diese Bestimmungen sind auch auf den Fall anzuwenden, daß gegen den Besitzer einer pfandrechtlich sichergestellten Forderung eine Vormerkung ihrer Übertragung auf eine andere Person bewirkt worden ist.
1.
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Grundbuchsgesetz Rechtfertigung 9: (II)
Rechtfertigung 9 § 49. (1) Wenn gegen den, der als Eigentümer einer Liegenschaft einverleibt ist, die Vormerkung des Eigentumsrechtes bewirkt worden ist, können sowohl gegen den einverleibten als gegen den vorgemerkten Eigentümer weitere Eintragungen zwar bewilligt werden, doch hängt deren rechtlicher Bestand davon ab, ob die Vormerkung des Eigentumsrechtes gerechtfertigt wird oder nicht.
(2) Wird die Vormerkung gerechtfertigt, so sind bei Eintragung der Rechtfertigung zugleich alle Eintragungen von Amts wegen zu löschen, die gegen den einverleibten Eigentümer nach dem Einlangen desjenigen Einschreitens erwirkt worden sind, auf das das Eigentumsrecht vorgemerkt worden ist.
(3) Wird dagegen die Vormerkung des Eigentumsrechtes gelöscht, so sind zugleich alle in bezug auf diese Vormerkung vorgenommenen Eintragungen von Amts wegen zu löschen.
(4) Diese Bestimmungen sind auch auf den Fall anzuwenden, daß gegen den Besitzer einer pfandrechtlich sichergestellten Forderung eine Vormerkung ihrer Übertragung auf eine andere Person bewirkt worden ist.
2.
2. Gegenstandslose Eintragungen Rechtfertigung 9 Grundbuch Ansuchen Erfordernisse Rechtfertigung 9 Grundbuch 7. Anmerkung der Erteilung des Zuschlages Rechtfertigung 9 Grundbuch Besondere Bestimmungen in Ansehung des Pfandrechtes 3 Rechtfertigung 9 Grundbuch Anmerkung der Rangordnung Rechtfertigung 9 Grundbuch Eintragung einer Simultanhypothek bei mehreren Grundbuchsgerichten Rechtfertigung 9 Grundbuch 2. Anzeige und Eintragung der Simultanhypotheken Rechtfertigung 9 Grundbuch Rechtfertigung 8 Rechtfertigung 9 Grundbuch Zustaendigkeit und Verfahrensart Rechtfertigung 9 Grundbuch 3. Berechtigung zum Ansuchen - Grundbuchsantrag Rechtfertigung 9 Grundbuch Beilagen Originale fremdsprachig Rechtfertigung 9 Grundbuch Vertrauensgrundsatz gerichtlich strafbare Handlung Rechtfertigung 9 Grundbuch Anmerkung der Abweisung Rechtfertigung 9 Grundbuch Gesuche - 1. Form des Ansuchens Rechtfertigung 9 Grundbuch Rekurse in erster Instanz abgewiesen Rechtfertigung 9 Grundbuch
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